Gründung einer GmbH/UG: Welche Notarkosten entstehen?

Zuletzt aktualisiert: 31. Oktober 2024 · 3 Min. Lesedauer
von Dr. Martin Thelen

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Wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten, stehen viele Fragen im Raum. Eine der wichtigsten Entscheidungen ist die Wahl der Rechtsform. Besonders beliebt bei Gründern sind die GmbH und die UG (haftungsbeschränkt), da die persönliche Haftung des Gründers auf das Gesellschaftsvermögen (Stammkapital) beschränkt ist. Um eine solche Gesellschaft zu gründen, ist der Gang zum Notar zwingend erforderlich. Dies stellt sicher, dass Gründer umfassend rechtlich beraten werden.

Höhe der Notarkosten: Worauf es ankommt

Die Notarkosten bei der Gründung einer GmbH oder UG variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  • Anzahl der Gründer
  • Höhe des Stammkapitals
  • Verwendung einer individuellen Satzung oder des gesetzlichen Musterprotokolls

Die nachfolgenden Kosten decken alle notariell erstellten Gründungsunterlagen einschließlich der Handelsregisteranmeldung und der Gesellschafterliste ab. Die genauen Kosten hängen von den Auslagen, insbesondere für Dokumente, Post und Telekommunikation, ab. Daher handelt es sich um ungefähre Angaben. Bei einer Sachgründung können zusätzliche Kosten entstehen.

Notarkosten bei Gründung einer GmbH

Bei einer GmbH beträgt das Stammkapital mindestens 25.000 Euro. Ein höheres Stammkapital kann die Seriösität des Unternehmens erhöhen.

Höhe des Stammkapitals 1 Gründer 2+ Gründer
Individuelle Satzung Gesetzliches Musterprotokoll Individuelle Satzung Gesetzliches Musterprotokoll
25.000 Euro 800 Euro 370 Euro 825 Euro 500 Euro
50.000 Euro 950 Euro 500 Euro 950 Euro 700 Euro
100.000 Euro 1.300 Euro 800 Euro 1.436 Euro 1.100 Euro
Höhe des Stammkapitals 1 Gründer
Individuelle Satzung Gesetzliches Musterprotokoll
25.000 Euro 800 Euro 370 Euro
50.000 Euro 950 Euro 500 Euro
100.000 Euro 1.300 Euro 800 Euro
Höhe des Stammkapitals 2+ Gründer
Individuelle Satzung Gesetzliches Musterprotokoll
25.000 Euro 825 Euro 500 Euro
50.000 Euro 950 Euro 700 Euro
100.000 Euro 1.436 Euro 1.100 Euro

Wie die Tabelle zeigt, bietet bei einer GmbH die Gründung mit dem gesetzlichen Musterprotokoll nur überschaubare Kostenvorteile, gerade bei einer Mehr-Personen-Gründung.

Notarkosten bei Gründung einer UG

Bei einer UG kann das Stammkapital auch geringer als 25.000 Euro sein. Theoretisch genügt sogar 1 Euro. Ein Stammkapital von mindestens 500 Euro wird jedoch empfohlen, um eine sofortige Insolvenz zu vermeiden.

Höhe des Stammkapitals 1 Gründer 2+ Gründer
Individuelle Satzung Gesetzliches Musterprotokoll Individuelle Satzung Gesetzliches Musterprotokoll
500 Euro 800 Euro 190 Euro 825 Euro 265 Euro
1.000 Euro 800 Euro 190 Euro 825 Euro 265 Euro
2.000 Euro 800 Euro 190 Euro 825 Euro 265 Euro
3.000 Euro 800 Euro 190 Euro 825 Euro 265 Euro
5.000 Euro 800 Euro 200 Euro 825 Euro 270 Euro
10.000 Euro 800 Euro 250 Euro 825 Euro 340 Euro
Höhe des Stammkapitals 1 Gründer
Individuelle Satzung Gesetzliches Musterprotokoll
500 Euro 800 Euro 190 Euro
1.000 Euro 800 Euro 190 Euro
2.000 Euro 800 Euro 190 Euro
3.000 Euro 800 Euro 190 Euro
5.000 Euro 800 Euro 200 Euro
10.000 Euro 800 Euro 250 Euro
Höhe des Stammkapitals 2+ Gründer
Individuelle Satzung Gesetzliches Musterprotokoll
500 Euro 825 Euro 265 Euro
1.000 Euro 825 Euro 265 Euro
2.000 Euro 825 Euro 265 Euro
3.000 Euro 825 Euro 265 Euro
5.000 Euro 825 Euro 270 Euro
10.000 Euro 825 Euro 340 Euro

Wie die Tabelle zeigt, bietet die UG gegenüber der GmbH nur dann Kostenvorteile, wenn sie mit dem gesetzlichen Musterprotokoll gegründet wird.

Keine Kostenersparnis durch selbsterstellten Gesellschaftsvertrag

Es ist ein Irrglaube, dass man Notarkosten senken kann, indem man dem Notar einen eigenen Gesellschaftsvertrag vorlegt. Der Notar muss den Vertrag inhaltlich prüfen und übernimmt die rechtliche Gewähr für dessen Richtigkeit. Daher entstehen die gleichen Kosten wie bei der Verwendung eines Notar-Musters. Zudem kann sich der Gründungsprozess verlangsamen, wenn der Notar den Vertrag erst prüfen und anpassen muss.

Tipp: Nicht nur die Kosten im Blick haben

Die Wahl der Rechtsform und des Gesellschaftsvertrags sollte nicht nur von den Kosten abhängig gemacht werden. Eine UG und das gesetzliche Musterprotokoll haben Nachteile, die sich später rächen können, auch wenn die Kosten zunächst geringer sind. Beachten Sie, dass die Notarkosten aus dem Stammkapital entnommen werden können und die Gründer daher nicht zusätzlich belasten (beim gesetzlichen Musterprotokoll maximal 300 Euro).

Gerne berate ich Sie zur richtigen Rechtsform und zum passenden Gesellschaftsvertrag.

Häufig gestellte Fragen

Die Notarkosten hängen von der Anzahl der Gründer, der Höhe des Stammkapitals und der Wahl zwischen individueller Satzung und gesetzlichem Musterprotokoll ab. Der Regelfall der Gründung einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 Euro und einer individuellen Satzung löst Notarkosten von etwa 825 Euro aus.

Nein, der Notar muss den Vertrag inhaltlich prüfen, was zu denselben Kosten führt wie bei Verwendung eines Notar-Musters.

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