Beglaubigung

Viele Dokumente können im Rechtsverkehr nur dann eingesetzt werden, wenn sie notariell beglaubigt sind. Solche Beglaubigungen bestätigen die Echtheit eines Dokuments (Abschriftsbeglaubigung) oder einer Unterschrift (Unterschriftsbeglaubigung). Bei einer Beglaubigung bescheinige ich also nur, dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt (Abschriftsbeglaubigung) oder dass eine bestimmte Person ein Dokument unterschrieben hat (Unterschriftsbeglaubigung). Eine rechtliche Prüfung der Erklärung findet dabei jedoch nicht statt, sofern Sie dies nicht ausdrücklich wünschen.

Soll eine notarielle Urkunde im Ausland eingesetzt werden können, ist hierfür ein spezielles Verfahren erforderlich (Apostille und Legalisation). Dies leiten wir gerne für Sie in die Wege.

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Ihr Ansprechpartner

Notar Martin Thelen

Gemeinsam mit meinem fachkundigen Team biete ich Ihnen gerne eine notarielle Beratung rund um das Thema Beglaubigung. Damit können Sie sicher sein, dass alles nach Ihren Vorstellungen abläuft und rechtssicher geregelt ist. Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind für Sie da und stehen Ihnen gerne zur Seite.

Umfassende rechtliche Beratung

Zentrale Lage im Kölner Süden

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