Beglaubigung
Viele Dokumente können im Rechtsverkehr nur dann eingesetzt werden, wenn sie notariell beglaubigt sind. Solche Beglaubigungen bestätigen die Echtheit eines Dokuments (Abschriftsbeglaubigung) oder einer Unterschrift (Unterschriftsbeglaubigung). Bei einer Beglaubigung bescheinige ich also nur, dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt (Abschriftsbeglaubigung) oder dass eine bestimmte Person ein Dokument unterschrieben hat (Unterschriftsbeglaubigung). Eine rechtliche Prüfung der Erklärung findet dabei jedoch nicht statt, sofern Sie dies nicht ausdrücklich wünschen.
Soll eine notarielle Urkunde im Ausland eingesetzt werden können, ist hierfür ein spezielles Verfahren erforderlich (Apostille und Legalisation). Dies leiten wir gerne für Sie in die Wege.
Online-Formulare
Unabhängig davon, ob Sie zum aktuellen Zeitpunkt lediglich eine notarielle Beratung wünschen oder eine Beurkundung anstreben: Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sämtliche erforderlichen Angaben direkt in ein maßgeschneidertes Online-Formular einzugeben und dieses anschließend in verschlüsselter Form sicher an uns zu übermitteln. Auf diese Weise können wir Ihnen effizient und zügig einen passenden Termin vorschlagen.
Ihr Ansprechpartner
Notar Dr. Martin Thelen
Gemeinsam mit meinem fachkundigen Team biete ich Ihnen gerne eine notarielle Beratung rund um das Thema Beglaubigung. Damit können Sie sicher sein, dass alles nach Ihren Vorstellungen abläuft und rechtssicher geregelt ist. Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind für Sie da und stehen Ihnen gerne zur Seite.