Vorsorgevollmacht aus dem Internet? Besser zum Notar!

Zuletzt aktualisiert: 05. Juni 2023 · 5 Min. Lesedauer
von Dr. Martin Thelen

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Was passiert, wenn man sich nicht mehr selbst um seine Angelegenheiten kümmern kann, etwa nach einem Unfall oder infolge einer Krankheit? Viele meinen, dass dann automatisch der Ehepartner alles entscheiden darf. Doch das ist ein Irrglaube! Vielmehr müsste in solchen Fällen grundsätzlich ein Betreuer bestellt werden. Dabei hat man keine Gewissheit, dass das Gericht die Wunschperson zum Betreuer ernennt. Zudem sind Betreuungsverfahren langwierig und verursachen einige Kosten.

Besser Bevollmächtigung als Betreuung

Vermeiden lässt sich die Anordnung einer Betreuung durch eine Vorsorgevollmacht. Mit einer solchen Vollmacht gibt der Vollmachtgeber einer Vertrauensperson die Möglichkeit, für ihn zu handeln. Soweit die Vollmacht reicht, entfällt die Notwendigkeit für einen Betreuer. Vorsorgevollmachten sind ein wichtiges Instrument der Selbstbestimmung: Statt sein Schicksal in die Hände staatlicher Einrichtungen zu legen, entscheidet man selbst, was im Fall der Fälle gelten soll.

Verlockend: Vollmacht aus dem Internet

Dabei ist die Verlockung groß, einfach nach einer Vorsorgevollmacht zu googeln, ein entsprechendes Formular auszufüllen und ausdrucken. Die Vorteile liegen auf die Hand: Das Verfahren ist einfach und verursacht (meist) keine oder verhältnismäßig geringe Kosten.

Doch es gibt auch einige Nachteile: So gibt es eine Vielzahl von Formularen, die ganz unterschiedlicher Qualität sind. Wer Pech hat, greift zu einer schlechten oder inzwischen veralteten Vorlage. Zudem besteht die Gefahr, dass aufgrund fehlender Rechtskenntnis das Formular falsch ausgefüllt wird. Wer weiß schon, was etwa die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, die Befugnis zur Untervollmacht oder die Befreiung von § 181 BGB bedeuten?

Das größte Risiko: Selbst eine rechtlich einwandfreie Vollmacht nützt nichts, wenn ihre Form ungenügend ist. Grundsätzlich genügt es zwar, eine Vollmacht zu unterschreiben. Soll die Vollmacht aber auch Grundstücksgeschäfte abdecken, ist die notarielle Form zwingend. Gleiches gilt gegenüber dem Handelsregister. Wer also über eine Immobilie oder ein Unternehmen verfügt, muss zwingend zum Notar, da eine bloß privatschriftliche Vollmacht nicht ausreicht. Auch der Abschluss eines Darlehensvertrags mit der Bank setzt eine beurkundete Vollmacht voraus.

Beispiel: Richard hat vor vielen Jahren eine Wohnung von seiner Mutter übertragen bekommen. Die Mutter hat sich ein Wohnungsrecht vorbehalten, um in der übertragenen Wohnung weiter wohnen bleiben zu können. Inzwischen musste die Mutter in ein Pflegeheim verlegt werden, da sie stark an Demenz erkrankt ist. Richard möchte nun die Wohnung verkaufen und muss hierzu das Wohnungsrecht löschen lassen. Er legt für die Löschung eine privatschriftliche Vollmacht seiner Mutter vor. Die Vollmacht wird vom Grundbuchamt jedoch nicht akzeptiert, der Verkauf scheitert deshalb.

Besser zum Notar

Für die Vorsorgevollmacht lohnt sich daher der Gang zum Notar. Eine notarielle Vollmacht deckt alle Arten von Rechtsgeschäften ab. Sie ist damit umfassend einsetzbar.

Weiterer Vorteil der notariellen Vollmacht ist, dass jederzeit für Ersatz gesorgt wird. Sollte die Vollmacht verloren oder zerstört werden, kann der Notare eine weitere Ausfertigung erteilen. Bei privatschriftlichen Vollmachten hingegen bedeutet der Verlust des Originals praktisch den Verlust der Vertretungsmöglichkeit. Ist der Vollmachtgeber zwischenzeitlich geschäftsunfähig, ist die Bestellung eines Betreuers unumgänglich.

Schließlich gewährleistet der Notar, dass Sie rechtlich beraten werden und die Vollmacht Ihren Bedürfnissen und Wünschen entspricht.

Kosten einer notariellen Vollmacht

Die Kosten der Beurkundung einer Vorsorgevollmacht richten sich nach dem Vermögen des Vollmachtgebers. Der Geschäftswert beträgt die Hälfte des Vermögens (maximal 1 Mio. Euro). Der Notar erhebt hierauf eine 1,0-Gebühr. Mit diesen Notarkosten sind die rechtliche Beratung und die Entwurfserstellung bereits abgegolten, diese Leistungen sind also „inklusive“.

Beispiel: Max möchte eine Vollmacht beurkunden lassen. Sein Vermögen beträgt 100.000 Euro. Hierfür entstehen Notarkosten von 165 Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer. Zum Vergleich: Allein die jährlichen Gerichtsgebühren für eine Dauerbetreuung im Vermögensbereich belaufen sich auf mindestens 200 Euro.

Häufig gestellte Fragen

Vorsorgevollmachten können auch privatschriftlich errichtet werden. Der Gang zum Notar ist jedoch dann erforderlich, wenn die Vollmacht in Grundstücksangelegenheiten und gegenüber dem Handelsregister eingesetzt werden soll. Auch der Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages ist nur mit einer beurkundeten Vollmacht möglich.

Die Notarkosten für die Beurkundung einer Vorsorgevollmacht richten sich vorrangig nach dem Vermögen des Vollmachtgebers. Der Geschäftswert beträgt die Hälfte des Vermögens, maximal 1 Mio. Euro. Der Notar erhebt hierauf eine 1,0-Gebühr. Diese Kosten decken auch die rechtliche Beratung und die Entwurfserstellung ab.

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