Notarwahl: Zu welchem Notar? Wer die Wahl hat, hat die Qual.

Zuletzt aktualisiert: 06. März 2023 · 3 Min. Lesedauer
von Dr. Martin Thelen

Notar Schriftzug, Metallbuchstaben auf Marmor

Wer einen Notar benötigt, wird sich fragen: Zu welchem Notar soll ich gehen? Kann ich mir den Notar aussuchen? Oder ist nur ein bestimmter Notar für mich zuständig?

Freie Notarwahl

Die Antwort lautet: Sie können sich den Notar frei aussuchen. Es gilt in Deutschland der Grundsatz der freien Notarwahl. Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass Sie eine Wahlmöglichkeit haben, weil der Gang zum Notar eine Vertrauenssache ist. Sie sind also nicht verpflichtet, einen Notar in Ihrer Heimatstadt zu wählen. Es spielt auch keine Rolle, ob die Angelegenheit einen Bezug zu der Stadt aufweist, in der der Notar seinen Amtssitz hat.

Beispiel: Sie wohnen in Wesseling und wollen ein Haus kaufen, das in Brühl liegt. Sie können den Notar frei wählen, also für die Beurkundung auch einen Notar in Köln aufsuchen.

Das bedeutet, dass bei einem Grundstückskauf alle Notare in Deutschland örtlich zuständig sind, unabhängig davon, wo das Grundstück liegt.

Beurkundungen nur im Amtsbereich

Allerdings können Beurkundungen (also das Vorlesen, Erläutern und Unterschreiben der Urkunde) in aller Regel nur im sog. Amtsbereich des Notars stattfinden. Der Amtsbereich ist der Bezirk des Amtsgerichts, in dem der Notar seinen Sitz hat. Für Notare in Köln ist der Amtsbereich die Stadt Köln. Es ist dem Notar grundsätzlich nicht erlaubt, außerhalb seines Amtsbereichs zu beurkunden.

Beispiel: Sie hatten einen Unfall und liegen in Hürth im Krankenhaus. Wenn Sie eine Beurkundung im Krankenhaus wünschen, kann dies ein Notar in Köln grundsätzlich nicht vornehmen. Anders ist dies nur dann, wenn Gefahr im Verzug vorliegt.

Solange aber eine Beurkundung im Büro des Notars stattfindet, ist es unerheblich, wo Sie wohnen, wo das Grundstück liegt, wo die Gesellschaft Ihren Sitz hat usw. Wollen Sie beispielsweise eine Gesellschaft mit Sitz in Hürth gründen, wo Sie auch wohnen, kann auch ein Kölner Notar beurkunden, solange die Beurkundung in Köln erfolgt.

Auswärtstermine

Bei Bedarf, etwa aufgrund körperlicher Einschränkungen, kann der Notar auch einen Auswärtstermin vornehmen. Der Notar darf allerdings grundsätzlich nur in seinem Amtsbereich beurkunden.

Beispiel: Sie sind in einem Pflegeheim in Köln untergebracht und möchten ein Testament errichtet. Alle Kölner Notare können eine Beurkundung auch in diesem Pflegeheim vornehmen.

Häufig gestellte Fragen

Ja. In Deutschland gilt der Grundsatz der freien Notarwahl.

Ein Notar darf im Grundsatz nur innerhalb seines Amtsbereichs beurkunden. Amtsbereich ist der Bezirk des Amtsgerichts, in dem der Notar seinen Amtssitz hat.

Beurkundungen und Beglaubigungen darf der Notar im Grundsatz nur innerhalb seines Amtsbereichs vornehmen. Sonstige Tätigkeiten wie beispielsweise rechtliche Beratungen darf der Notar überall erbringen.

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