Testament am Küchentisch: Es drohen später böse Überraschungen

Zuletzt aktualisiert: 09. Mai 2023 · 6 Min. Lesedauer
von Dr. Martin Thelen

Handschriftliches_Testament

Wer regeln will, was mit seinem Vermögen nach dem Tod passiert, kann dies in einem Testament bestimmen. Ein solches Testament kann auch eigenhändig errichtet werden, der Gang zum Notar ist daher nicht zwingend erforderlich. Wer will, kann somit sein Testament– verlockend schnell –am Küchentisch schreiben. Besonders beliebt bei Ehegatten: das Berliner Testament. Dabei setzen sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben ein, die gemeinsamen Kinder werden als Schlusserben bestimmt. Doch bei solchen privatschriftlichen Testamenten drohen später häufig böse Überraschungen.

Achtung, Streit

Nicht ohne Grund gibt es häufig Streit um das Erbe. So fragt auch der Volksmund: „Seid ihr noch einig oder habt ihr schon geerbt?“. Konflikte und schlimmstenfalls gar ein Gerichtsprozess entstehen häufig deshalb, weil ein Testament unklar formuliert ist und daher um verschiedene Interpretationen gestritten wird. Ein Notar sorgt hingegen für eindeutige und juristisch korrekte Formulierungen.

Achtung, Bindungsfalle

Beim Berliner Testament tappen Eheleute häufig in die Bindungsfalle. Unbedachte Formulierungen können nämlich dazu führen, dass nach dem Tod des ersten Ehegatten der Längerlebende keine abweichenden Regelungen mehr treffen kann. Die gemeinsamen Kinder werden damit zwingend Schlusserben zu gleichen Teilen, selbst wenn sich das Verhältnis zu einem Kind erheblich verschlechtern sollte. Man denke an den schlechten Einfluss durch das ungeliebte Schwiegerkind oder eine Sekte, in die das Kind nach dem Tod des ersten Elternteils eintritt. Ein Notar weist auf die Folgen einer solchen Bindungswirkung hin und zeigt Möglichkeiten auf, wie diese vermieden werden kann, etwa durch einen Änderungsvorbehalt im Testament.

Achtung, unerwartete Kosten

Ein privatschriftliches Testament ist häufig nur auf den ersten Blick günstiger als ein notarielles Testament. Denn regelmäßig braucht der Erbe einen – kostenpflichtigen – Erbschein, um sein Erbe nachzuweisen. Dies gilt insbesondere, wenn der Verstorbene eine Immobilie hinterlässt. Dann muss das Grundbuch berichtigt werden, was nur mit einem Erbschein möglich ist. Auch Banken und Versicherungen verlangen häufig einen Erbschein.

Einen Erbschein bedarf es hingegen meist nicht bei einem notariellen Testament. Denn ein notarielles Testament kann den Erbschein ersetzen. So kann der Erblasser seinen Erben durch die Errichtung eines notariellen Testaments nicht nur viel Aufwand und Zeit sparen, sondern vor allem auch Geld: Oftmals liegt das Vermögen zur Zeit der Errichtung des notariellen Testaments unter dem Wert des Nachlasses, der nach einem ganzen Erwerbsleben den Nachkommen vermacht wird. Da sich die Gebühr für das notarielle Testament nach dem Vermögen bei der Beurkundung und die Kosten eines Erbscheins nach dem Wert des Nachlasses im Todesfall richten, ist das notarielle Testament unterm Strich häufig deutlich günstiger als ein Erbschein. Bei Eheleuten gilt das sogar für zwei Erbfälle, nämlich für den Tod des Erstversterbenden und für den Tod des Längerlebenden. Ein notarielles (gemeinschaftliches) Testament ermöglicht dann sogar eine doppelte Ersparnis.

Beispiel: Ein junges Ehepaar hat zum Zeitpunkt der Errichtung ihres gemeinschaftlichen Testaments ein Vermögen von jeweils 50.000 Euro. Sie setzen sich privatschriftlich zu Alleinerben und die Kinder zu Schlusserben ein. Später erwerben sie eine Immobilie. Sie sterben im hohen Alter und verfügen dann jeweils über 250.000 Euro. Das Testament zu beurkunden, hätte Notarkosten von etwa 550 Euro zzgl. MwSt. ausgelöst. Für den Erbschein entstehen nun Kosten von rund 1.070 Euro (beim Tod des ersten Ehegatten) bzw. 1.870 Euro (beim Tod des zweiten Ehegatten).

Fazit: Gang zum Notar lohnt sich

Auch wenn ein Testament nicht beurkundet werden muss, lohnt sich der Gang zum Notar. Denn ein Testament eigenhändig zu schreiben, ist häufig nur auf den ersten Blick einfach und günstig. Der Notar berät fachkundig und sorgt für ein eindeutiges und juristisch korrektes Testament. Regelmäßig lassen sich am Ende mit einem notariellen Testament sogar Kosten sparen.

Häufig gestellte Fragen

Nein, ein Testament kann auch eigenhändig errichtet werden. Hierfür muss es eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden, bei einem gemeinschaftlichen Testament muss es durch beide Eheleute gemeinsam unterschrieben werden. Zudem sollten Ort und Datum angegeben werden. Eine Beurkundung ist nur dann erforderlich, wenn mehrere Personen gemeinsam erbrechtliche Regelungen treffen wollen, ohne verheiratet zu sein. Dies ist nur in einem Erbvertrag möglich, der beurkundet werden muss.

Die Notarkosten für ein Testament hängen vom Vermögen der Person ab, die das Testament errichtet. Häufig lassen sich aber durch ein notarielles Testament unterm Strich sogar Kosten sparen, da ein solches Testament den Erbschein ersetzen kann.

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