Was kostet eine Beratung beim Notar: Guter Rat kann günstig sein

Zuletzt aktualisiert: 28. Februar 2023 · 5 Min. Lesedauer
von Dr. Martin Thelen

Young happy couple communicating with real estate agent while examining blueprints on a meeting.

Der Notar liest doch nur vor. Mit diesem Klischee sind Notare regelmäßig konfrontiert. Dabei ist das Vorlesen der Urkunde nur ein sehr kleiner, wenn auch prägnanter Teil der notariellen Tätigkeit. Der Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Beratung der Beteiligten. So ist es die Hauptaufgabe von Notaren, den Willen der Beteiligten zu erforschen und sie über die rechtliche Tragweite des Geschäfts zu belehren (§ 17 Abs. 1 BeurkG).

Notarielle Beratung inklusive

Das notarielle Gebührensystem bietet dabei einen besonderen Vorteil. Denn die Beratung durch den Notar ist meistens kostenfrei. Entwirf der Notar nämlich aufgrund der Beratung eine Urkunde oder beurkundet diese, ist die Beratung mit der Entwurfs- bzw. Beurkundungsgebühr abgegolten. Es entstehen dann also keine separaten Beratungskosten. Vielmehr ist die Beratung durch den Notar „inklusive“. Das gilt unabhängig von der Schwierigkeit, dem Aufwand und der Anzahl der Besprechungstermine.

Beispiel 1: Die Eheleute Müller haben zwei Kinder. Ein Kind leidet an Downsyndrom. Die Eheleute möchten wissen, was nach ihrem Tod mit ihrem Vermögen passiert. Zunächst soll der überlebende Ehegatte, dann sollen die Kinder erben. Sie wollen jedoch vermeiden, dass der Staat auf das Vermögen zugreifen kann. Sie suchen einen Notar auf. Dieser berät sie darüber, wie das Testament am besten gestaltet wird, und zeigt verschiedene Handlungsoptionen auf (insbesondere Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft nebst Testamentsvollstreckung). Auf dieser Grundlage beauftragen die Eheleute einen Entwurf. Nach Erhalt des Entwurfs haben sie noch Rückfragen, die vom Notar telefonisch beantwortet werden. Schließlich wird das (gemeinschaftliche) Testament beurkundet. Für die Beurkundung entsteht eine Beurkundungsgebühr, die abhängig vom Vermögen der Eheleute ist (bei einem gemeinsamen Vermögen von 200.000 Euro beträgt die Beurkundungsgebühr 870,- Euro plus Auslagen und Mehrwertsteuer). Die Beratung ist damit abgegolten, der Besprechungstermin und das Telefonat waren also gratis.

Isolierte Beratung

Lediglich wenn es nicht zu einem Entwurf oder einer Beurkundung kommt, es sich also um eine isolierte Beratung handelt, entstehen hierfür separate Beratungsgebühren. Voraussetzung ist, dass der Notar auftragsgemäß Rat zur Lösung eines konkreten Problems gibt, der Klient im Anschluss also weiß, wie er sich verhalten bzw. nicht verhalten soll. Das Gesetz sieht dann für die Beratung einen Gebührensatz von 0,3 bis 1,0 vor. Der konkrete Gebührensatz ist abhängig vom Aufwand und Umfang der Beratung.

Beispiel 2: Die Geschwister Markus und Veronika Meier haben vor Kurzem Ihren Vater verloren. Sie fragen den Notar, was nun zu tun ist. Der Vater hat ein Testament hinterlassen, mit dem er die beiden zu seinen Erben eingesetzt haben. Insbesondere wollen sie wissen, ob und welche Ansprüche ihr Bruder Felix gegen die beiden hat. Felix wurde vom Vater enterbt, weil er mit der Familie vor vielen Jahren gebrochen hat. Der Notar erläutert den Beteiligten das Pflichtteilsrecht und berechnet die Höhe des Pflichtteilsanspruches von Felix. Weiter stellt er dar, inwiefern Schenkungen des Vaters, die dieser über die Jahre an Markus und Veronika getätigt hat, noch im Rahmen eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs von Felix zu berücksichtigen sind. Der Notar hält für diese Beratung einen Gebührensatz von 0,3 für angemessen. Bei einem Nachlasswert von 100.000,- Euro entstehen so Beratungsgebühren von rund 80,- Euro zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer.

Kostenloses Erstgespräch

Keine Beratungsgebühr entsteht, wenn der Notar lediglich allgemeine Informationen erteilt und abstrakt rechtliche Auskunft gibt. Aus diesem Grund löst ein Erstgespräch meist keine Kosten aus.

Beispiel 3: Die Eheleute Schmidt haben vor Kurzem erlebt, wie ein enger Freund einen Schlaganfall erlitten hat und nun nicht mehr handlungsfähig ist. Sie suchen deshalb einen Notar auf, um zu erfahren, was eine Vorsorgevollmacht ist und worin der Unterschied zur Patientenverfügung liegt. Der Notar gibt hierüber Auskunft. Nach dem Gespräch wollen die Eheleute erst besprechen, ob sie eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung beurkunden wollen. Da der Notar keine konkrete Rechtsberatung erteilt hat, entstehen keine Gebühren.

Es handelt sich hierbei um Informationen, die die Beteiligten genauso gut selbst recherchieren könnten, etwa im Internet (beispielsweise unter www.notar.de) oder in Informationsbroschüren. Solche Informationen kann der Notar als Organ der vorsorgenden Rechtspflege kostenfrei weitergeben.

Transparente Kostenstruktur

Uns ist Transparenz wichtig. Gerne können wir konkrete Kostenaussagen nach einem klärenden Gespräch geben. Diese Auskunft ist als solche natürlich gebührenfrei. Vereinbaren Sie gerne mit uns einem Termin. Besprechungstermine können auf Wunsch auch online oder per Telefon stattfinden.

Häufig gestellte Fragen

In den meisten Fällen ist ein Beratungsgespräch beim Notar kostenfrei. Kommt es zu einem Entwurf oder einer Beurkundung, ist das Beratungsgespräch nämlich mit der Entwurfs- bzw. Beurkundungsgebühr abgegolten und damit „inklusive“. Nur bei einer isolierten Beratung entstehen Beratungsgebühren. Allgemeine Rechtsauskünfte vom Notar sind kostenfrei.

Kommt es zur Beurkundung des Testaments, entstehen für die Beratung durch den Notar keine separaten Kosten. Informieren sich die Beteiligten lediglich allgemein über die Vorteile eines notariellen Testaments, ist die abstrakte Rechtsauskunft durch den Notar gratis. Gibt der Notar den Beteiligten konkrete Empfehlungen zur Gestaltung ihres Testaments, ohne dass er einen Entwurf fertigt, entstehen Beratungsgebühren. Die Höhe der Beratungsgebühr ist dann vom Aufwand und der Komplexität sowie vom Vermögen der Beteiligten abhängig.

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