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Online-Formular General- und Vorsorgevollmacht

Wir möchten Ihre Vollmacht schnell und rechtssicher umsetzen. Dabei können Sie uns unterstützen, indem Sie dieses Formular ausfüllen. Auch ein teilweises Ausfüllen ist uns bereits eine große Hilfe.

I. Angaben zum Vollmachtgeber

Gegenseitige Bevollmächtigung der Vollmachtgeber

Vollmachtgeber 1

Geburtsdatum
Anschrift
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Dolmetscher erforderlichEin Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig.
Körperlich eingeschränktDies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt hören, lesen oder schreiben kann.

Vollmachtgeber 2

Geburtsdatum
Anschrift
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Dolmetscher erforderlichEin Dolmetscher ist erforderlich, wenn der Beteiligte der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Eine Übersetzung durch einen anderen Vertragsbeteiligten ist nicht zulässig.
Körperlich eingeschränktDies ist dann der Fall, wenn der Beteiligte nur eingeschränkt hören, lesen oder schreiben kann.

II. Angaben zu weiteren bevollmächtigten Personen

II. Angaben zu den bevollmächtigten Personen

Weitere bevollmächtigte Person 1

Bevollmächtigte Person 1

Geburtsdatum
Anschrift
Weitere KontaktmöglichkeitenDie Telefonnummer und die Email-Adresse können auf Wunsch im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt werden, um im Notfall eine schnellere Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
Bevollmächtigt durch

Weitere bevollmächtigte Person 2

Bevollmächtigte Person 2

Geburtsdatum
Anschrift
Weitere KontaktmöglichkeitenDie Telefonnummer und die Email-Adresse können auf Wunsch im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt werden, um im Notfall eine schnellere Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
Bevollmächtigt durch

Weitere bevollmächtigte Person 3

Bevollmächtigte Person 3

Geburtsdatum
Anschrift
Weitere KontaktmöglichkeitenDie Telefonnummer und die Email-Adresse können auf Wunsch im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt werden, um im Notfall eine schnellere Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
Bevollmächtigt durch

Weitere bevollmächtigte Person 4

Bevollmächtigte Person 4

Geburtsdatum
Anschrift
Weitere KontaktmöglichkeitenDie Telefonnummer und die Email-Adresse können auf Wunsch im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt werden, um im Notfall eine schnellere Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
Bevollmächtigt durch


III. Angaben zur Vollmacht

Sollen die Bevollmächtigten in einem Rangverhältnis stehen?
Welches Rangverhältnis ist gewünscht?
Sollen die Befugnisse der Bevollmächtigten umfassend sein?
Beschränkung der Befugnisse
Ist der Vollmachtgeber an Unternehmen beteiligt?
Soll eine Patientenverfügung im gleichen Termin beglaubigt werden?Die Vollmacht gibt den Bevollmächtigten die Befugnis, gegenüber Dritten – bspw. Ärzten – für den Vollmachtgeber Erklärungen abzugeben, bspw. über die gewünschte Art der Behandlung. Mit der Patientenverfügung erklärt der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten sowie weiteren Stellen – bspw. Ärzten und Gerichten – welche Art von Behandlung gewünscht bzw. nicht gewünscht ist, wenn er sich selbst nicht mehr äußern kann. Die Patientenverfügung bedarf nicht der notariellen Beglaubigung oder Beurkundung. Sie kann jedoch auf Wunsch beglaubigt werden, um etwaige spätere Zweifel an ihrer Echtheit entgegenzuwirken. Medizinische Fragen sollten im Vorfeld mit einem Arzt besprochen werden.
Ist eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister gewünscht?Das Zentrale Vorsorgeregister dient der Information der mit Betreuungsverfahren befassten Stellen und der behandelnden Ärzte. Es wird von der Bundesnotarkammer im staatlichen Auftrag geführt. Die Bevollmächtigten werden über die Registrierung informiert. Es ist daher ratsam, die Registrierung mit den Bevollmächtigten im Vorfeld abzusprechen.

IV. Anmerkungen/Sonstige Hinweise

Kontakt(erforderlich)
Postadresse des Ausfüllenden
Beauftragung(erforderlich)
Entwurf an Vollmachtgeber
Entwurf an Vollmachtgeber 1
Entwurf an Vollmachtgeber 2
Datenschutz(erforderlich)

Ihr Notar in Köln

Notar

Dr. Martin Thelen

Wappenzeichen_NRW copy

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Vorsorge
Beglaubigung

Telefonische Sprechzeiten

Montag
9.00 - 13.00 & 14.00 - 18.00 Uhr
9.00 - 13.00 & 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag
9.00 - 13.00 & 14.00 - 18.00 Uhr
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Mittwoch
9.00 - 13.00 Uhr
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Donnerstag
9.00 - 13.00 & 14.00 - 18.00 Uhr
9.00 - 13.00 & 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
9.00 - 13.00 & 14.00 - 18.00 Uhr
9.00 - 13.00 & 14.00 - 18.00 Uhr

Termine nach Vereinbarung, bei Bedarf auch außerhalb der telefonischen Sprechzeiten.

Kontakt

Notar Dr. Martin Thelen
Hauptstraße 30
50996 Köln (Rodenkirchen)

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